KGS Bad Münder

Bildung und Teilhabe

Am 29.03.2011 wurde das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches veröffentlicht und ist damit rechtskräftig geworden. Bestandteil dieser Gesetzesänderungen ist das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“. Damit werden gezielt Kinder und Jugendliche unterstützt, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Kindergeld und Kinderzuschlag oder Kindergeld und Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. So sollen mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für die Zukunft von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen werden.

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in Kindertageseinrichtungen- und tagespflege sowie Schulen, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden.

Eine zusätzliche, außerschulische Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen und die Versetzung gefährdet ist.

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