Wohnort liegt im Landkreis Hameln-Pyrmont:
Ha-Py Card Jahrgang 5
Alle Schüler und Schülerinnen Klasse 5, die im Landkreis Hameln- Pyrmont wohnen und im Landkreis eine Schule besuchen, haben Anspruch auf die kostenlose Ha-Py Card.
Achtung: Ist bereits in der Grundschule eine Ha-Py Card vorhanden, muss diese weitergenutzt werden. Sollte eine vorhandene Fahrkarte entsorgt werden, muss kostenpflichtig (15,00 €) eine Ersatzkarte erstellt werden.
Nach Anmeldung an der KGS leitet die Schule die Daten an die Öffis weiter. Nur neue Fahrkarten werden in den Sommerferien erstellt und von den Öffis an die Schule versandt.
Bis 16. August 2026 werden die SuS auch ohne Fahrschein befördert. Danach muss entweder ein vorläufiger Fahrausweis oder die Ha-Py Card (in Verbindung mit dem Schülerausweis) vorgezeigt werden.
Die Karte ist Eigentum des Landkreises Hameln-Pyrmont und ist auch während der Schulferien gültig.
Sollte ein Wohnortswechsel außerhalb des Landkreise Hameln-Pyrmont stattfinden, muss die Fahrkarte abgegeben werden.
Wohnort liegt in Springe oder Region Hannover:
Kein Anspruch auf Ha-Py Card
Schüler und Schülerinnen aus Springe und der Region Hannover erhalten keine Ha-Py Card. Mit der Region Hannover gibt es keine Vereinbarung über die Kostenübernahme, da seitens der Region die Regelung besteht, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Fahrkarten erst kaufen und dann zur Erstattung einreichen.
Über etwaige Eigenanteile der Eltern können wir leider keine Angaben machen. Die Eltern mögen sich bitte entweder mit ihrer Wohnortgemeinde oder der Region Hannover (Fachbereich Schülerbeförderung) in Verbindung setzen.
Wohnort im Landkreis Schaumburg:
Kein Anspruch auf Ha-Py Card
Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Schaumburg werden zurzeit von Taxi Kühl transportiert. Bitte setzen Sie sich mit der Samtgemeinde Rodenberg oder dem Landkreis Schaumburg (Fachbereich Schülerbeförderung) in Verbindung.
Stand 24.04.2026